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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, das
Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht, dass Kommunen mit bis zu
0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb von Windenergieanlagen
(WEA) beteiligt werden können. Die Umsetzung der Regelung ist
für Windenergieanlagenbetreiber freiwillig, in Teilen
kostenneutral und erfordert den Abschluss eines entsprechenden
Vertrages. Um das Aufsetzen eines solchen Vertrages zu
erleichtern, hat die FA Wind einen Mustervertrag herausgegeben
und passt ihn regelmäßig an neue rechtliche Rahmenbedingungen an
– zuletzt im Rahmen der EEG-Novelle 2023. Gemeinden
wirtschaftlich an Windenergieanlagen zu beteiligen, gilt vielen
als wichtige Stellschraube für den weiteren Ausbau der
Windenergie. Wie präsent das Thema ist, zeigen auch die vielen
Anfragen zur kommunalen Teilhabe, welche die Geschäftsstelle der
FA Wind wöchentlich erreichen. Diese Fragen wurden priorisiert
und die Antworten darauf sind seit August 2023 in einem FAQ auf
der FA Wind-Webseite veröffentlicht.
Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren
Themen:
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Kompaktwissen Rückbau und Recycling |
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Neue Analyse zu Verfahrenslaufzeiten beim Windanlagenbau
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Rundbrief Windenergie und Recht |
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Akzeptanz
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FAQ kommunale Teilhabe
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Verfahrenslaufzeiten
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Regelmäßig erhält die FA Wind Anfragen in
Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe sowie
zur Rechtsauslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023. Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt, dass Kommunen finanziell von
Ökostromanlagen profitieren können. Auf ihrer Webseite
beantwortet die FA Wind in einem FAQ häufig gestellte Fragen –
zum Beispiel welche Anlagen betroffen sind, ob
Rückerstattungsoptionen vom Netzbetreiber möglich sind, ob
Gemeinden einen Vertragsabschluss verlangen können oder ob
Gemeinden frei über Zuwendungen verfügen können.
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Ab der Beantragung einer Windenergieanlage
dauert es im Schnitt vier Jahre, bis die Anlage Strom erzeugt.
Das geht aus einer neuen Analyse der FA Wind hervor. Grundlage
sind die Daten von fast 10.000 Windrädern, die in den letzten zwölf Jahren genehmigt wurden. Demnach hat die Dauer
der Verfahren zugenommen. Ein Beispiel: Eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung dauert derzeit zwei
Jahre. Das ist doppelt so lang wie noch in den Jahren vor 2018. Zu erwarten ist, dass die Wirkung von den neuen politischen Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren aufgrund der notwendigen Umsetzungszeiten in der Praxis in mehreren Jahren erkennbar sein werden.
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Rückbau und Recycling
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Kompaktwissen
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Erfahrungsaustausch
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Knapp 14.000 Windenergieanlagen haben das
Alter von 15 Jahren überschritten und etwa 8.200 dieser Anlagen
sind bereits älter als 20 Jahre. Es stellt sich zunehmend die
Frage des Anlagenersatzes und des Rückbaus. Die neue Ausgabe des
Formats Kompaktwissen trägt die Grundlagen zum Thema Rückbau und
Recycling zusammen.
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Beim Rückbau und beim Recycling von
Windenergieanlagen steht die Branche vor technischen und
rechtlichen Herausforderungen. Beim Austausch am 8. November
2023 in Berlin wird die FA Wind den aktuellen Stand
dokumentieren. Spannende Vorträge aus Forschung und Praxis
werden helfen, das Thema einzuordnen.
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Ausschreibung
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Recht
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Interaktive Karte
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Rundbrief
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In Form von animierten Grafiken
visualisiert die FA Wind alle Zuschläge der bislang
durchgeführten Auktionen. Dargestellt werden: Leistungsvolumina
der einzelnen Gebotstermine, Leistungsvolumina je Bundesland und
Landkreis, bereits realisierte bzw. verfristete Leistungen. Die
Daten lassen sich auf der Seite herunterladen und können somit
weiterverarbeitet werden.
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Im Rahmen des 23. Runden Tisches
Windenergie und Recht im Juni wurden erneut aktuelle Urteile
rund um die Windenergie diskutiert. Die Ergebnisse sind im
Rundbrief 2/2023 zusammengefasst. Alle
Entscheidungsbesprechungen sind auf der Website der FA Wind zu
finden. Der Rundbrief erscheint dreimal jährlich und kann
kostenfrei über diesen Link abonniert werden.
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Artenschutz
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Aktualisiertes Rechentool
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Maximalwert-Tabelle
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Die FA Wind hat im Juli 2023 ihr Rechentool
zur Umsetzung von § 45b BNatSchG an die Anforderungen des § 6
WindBG angepasst. Das Tool berechnet Zumutbarkeitsschwelle und
Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm nach § 45b BNatSchG.
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Die FA Wind hat im Juli 2023 eine neue
Tabelle veröffentlicht, in der sie Maximalwerte für die Anzahl
betroffener Flurstücke bzw. die Tage phänologiebedingter
Abschaltungen nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG darstellt.
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Über uns
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Messestand in Husum
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Fachkonferenz 2023
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Vom 12. bis 15. September findet die
diesjährige Husum Wind statt. Auch die FA Wind ist Aussteller.
Treffen Sie uns an unserem Stand A01 in der Halle 3. Wir freuen
uns auf den gemeinsamen Austausch mit Ihnen zu unseren Themen.
Insgesamt präsentieren über 600 Aussteller Produktneuheiten aus
den Bereichen Onshore- und Offshore-Wind, aber auch zu Themen
wie z.B. Recycling, Repowering, Sektorenkopplung oder Digitalisierung.
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Unter dem Titel „Zukunft Windenergie -
Gemeinsam auf Kurs“ organisiert die FA Wind ihre nächste
Fachkonferenz am 7. Dezember in Berlin. Die Veranstaltung
richtet sich an Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Bund,
Ländern und Kommunen sowie Wissenschaft, der Windenergiebranche
und des Naturschutzes. Im Fokus stehen die Themen
Flächenbereitstellung, Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsprozessen, Natur- und Artenschutz sowie Akzeptanz.
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Externe Meldungen
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Gutachten zur Beteiligung
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Arbeitshilfe Wind-an-Land
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Eine verbindliche Beteiligung der Kommunen
an den Erlösen von Windenergieanlagen fördert die Akzeptanz vor
Ort und kann helfen, die Windenergienutzung auszuweiten. Zu
diesem Ergebnis kommt ein im Juni 2023 veröffentlichtes
Gutachten der BTU Cottbus-Senftenberg, in dem im Auftrag des
sächsischen Energieministeriums verschiedene Varianten einer
möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an
Windenergieanlagen geprüft wurden.
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Im Juli hat das
Bundeswirtschaftsministerium eine Arbeitshilfe zum Vollzug des
Wind-an-Land-Gesetzes veröffentlicht. Diese Arbeitshilfe enthält
Erläuterungen zu den im vergangenen Jahr eingeführten
gesetzlichen Regelungen. Sie beinhalten eine Umstellung der
Planungssystematik für die Ausweisung von Flächen zur
Windenergienutzung hin zu einer Positivplanung. Die Arbeitshilfe
soll Personen in der Praxis bei der Auslegung der neuen
Regelungen unterstützen.
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UBA zu Flächenverfügbarkeit
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Rotmilane im Windpark
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Eine neue Untersuchung des
Umweltbundesamtes zeigt, dass die langfristigen Leistungsziele
für die Windenergienutzung mit zwei Prozent der bundesdeutschen
Fläche als Windenergiegebiete erreicht werden können. Dazu muss
die derzeit bestehende Flächenkulisse allerdings vervierfacht
werden. Dafür seien frühestmögliche Ausweisungen neuer Flächen
notwendig.
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Das Risiko, dass Groß- und Greifvögel an Windenergieanlagen
kollidieren, hängt wesentlich von deren Flug- und Meideverhalten ab.
Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen hat die Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und
Umweltforschung das Flugverhalten des Rotmilans im Bereich eines
Windparks unter Einsatz des Detektionssystems „IdentiFlight“ untersucht.
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Ausgabe August
2023
Bildquellen (von links oben nach rechts
unten)
sandeep darji / pixabay.com,
Pravinrus Khumpangtip / iStock.com, neocomp GmbH 2018, Jo Szczepanska / Unsplash, FA Wind,
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Bei Fragen und
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unter post[at]fa-wind.de.
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Impressum Fachagentur zur
Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin T
+49 30 64 494 60-60 post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und
umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an
Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist
eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR
32573 B.
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