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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,

das Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht, dass Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) beteiligt werden können. Die Umsetzung der Regelung ist für Windenergieanlagenbetreiber freiwillig, in Teilen kostenneutral und erfordert den Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Um das Aufsetzen eines solchen Vertrages zu erleichtern, hat die FA Wind einen Mustervertrag herausgegeben und passt ihn regelmäßig an neue rechtliche Rahmenbedingungen an – zuletzt im Rahmen der EEG-Novelle 2023. Gemeinden wirtschaftlich an Windenergieanlagen zu beteiligen, gilt vielen als wichtige Stellschraube für den weiteren Ausbau der Windenergie. Wie präsent das Thema ist, zeigen auch die vielen Anfragen zur kommunalen Teilhabe, welche die Geschäftsstelle der FA Wind wöchentlich erreichen. Diese Fragen wurden priorisiert und die Antworten darauf sind seit August 2023 in einem FAQ auf der FA Wind-Webseite veröffentlicht.

Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:

Kompaktwissen Rückbau und Recycling
Neue Analyse zu Verfahrenslaufzeiten beim Windanlagenbau
Rundbrief Windenergie und Recht
Zeichnung: Haus neben Windrad
Akzeptanz
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FAQ kommunale Teilhabe
Verfahrenslaufzeiten

Regelmäßig erhält die FA Wind Anfragen in Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe sowie zur Rechtsauslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt, dass Kommunen finanziell von Ökostromanlagen profitieren können. Auf ihrer Webseite beantwortet die FA Wind in einem FAQ häufig gestellte Fragen – zum Beispiel welche Anlagen betroffen sind, ob Rückerstattungsoptionen vom Netzbetreiber möglich sind, ob Gemeinden einen Vertragsabschluss verlangen können oder ob Gemeinden frei über Zuwendungen verfügen können.

Ab der Beantragung einer Windenergieanlage dauert es im Schnitt vier Jahre, bis die Anlage Strom erzeugt. Das geht aus einer neuen Analyse der FA Wind hervor. Grundlage sind die Daten von fast 10.000 Windrädern, die in den letzten zwölf Jahren genehmigt wurden. Demnach hat die Dauer der Verfahren zugenommen. Ein Beispiel: Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung dauert derzeit zwei Jahre. Das ist doppelt so lang wie noch in den Jahren vor 2018. Zu erwarten ist, dass die Wirkung von den neuen politischen Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren aufgrund der notwendigen Umsetzungszeiten in der Praxis in mehreren Jahren erkennbar sein werden.

FAQ
Analyse
Rückbau
Rückbau und Recycling
Bild schreibt an Metaplanwand
Kompaktwissen
Erfahrungsaustausch

Knapp 14.000 Windenergieanlagen haben das Alter von 15 Jahren überschritten und etwa 8.200 dieser Anlagen sind bereits älter als 20 Jahre. Es stellt sich zunehmend die Frage des Anlagenersatzes und des Rückbaus. Die neue Ausgabe des Formats Kompaktwissen trägt die Grundlagen zum Thema Rückbau und Recycling zusammen.

Beim Rückbau und beim Recycling von Windenergieanlagen steht die Branche vor technischen und rechtlichen Herausforderungen. Beim Austausch am 8. November 2023 in Berlin wird die FA Wind den aktuellen Stand dokumentieren. Spannende Vorträge aus Forschung und Praxis werden helfen, das Thema einzuordnen.

Kompaktwissen
Termin
Chart: Auktionierte Windenergieleistung der Gebotstermine Schmuckbild: Paragraph-Zeichen
Ausschreibung
Recht
Interaktive Karte
Rundbrief

In Form von animierten Grafiken visualisiert die FA Wind alle Zuschläge der bislang durchgeführten Auktionen. Dargestellt werden: Leistungsvolumina der einzelnen Gebotstermine, Leistungsvolumina je Bundesland und Landkreis, bereits realisierte bzw. verfristete Leistungen. Die Daten lassen sich auf der Seite herunterladen und können somit weiterverarbeitet werden.

Im Rahmen des 23. Runden Tisches Windenergie und Recht im Juni wurden erneut aktuelle Urteile rund um die Windenergie diskutiert. Die Ergebnisse sind im Rundbrief 2/2023 zusammengefasst. Alle Entscheidungsbesprechungen sind auf der Website der FA Wind zu finden. Der Rundbrief erscheint dreimal jährlich und kann kostenfrei über diesen Link abonniert werden.

Kartendarstellung
Rundbrief
Vogel im grünen Graß
Artenschutz
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Aktualisiertes Rechentool
Maximalwert-Tabelle

Die FA Wind hat im Juli 2023 ihr Rechentool zur Umsetzung von § 45b BNatSchG an die Anforderungen des § 6 WindBG angepasst. Das Tool berechnet Zumutbarkeitsschwelle und Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm nach § 45b BNatSchG.

Die FA Wind hat im Juli 2023 eine neue Tabelle veröffentlicht, in der sie Maximalwerte für die Anzahl betroffener Flurstücke bzw. die Tage phänologiebedingter Abschaltungen nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG darstellt.

Rechentool
Tabelle
Viele Menschen in einer Messehalle
Über uns
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Messestand in Husum
Fachkonferenz 2023

Vom 12. bis 15. September findet die diesjährige Husum Wind statt. Auch die FA Wind ist Aussteller. Treffen Sie uns an unserem Stand A01 in der Halle 3. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch mit Ihnen zu unseren Themen. Insgesamt präsentieren über 600 Aussteller Produktneuheiten aus den Bereichen Onshore- und Offshore-Wind, aber auch zu Themen wie z.B. Recycling, Repowering, Sektorenkopplung oder Digitalisierung.

Unter dem Titel „Zukunft Windenergie - Gemeinsam auf Kurs“ organisiert die FA Wind ihre nächste Fachkonferenz am 7. Dezember in Berlin. Die Veranstaltung richtet sich an Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Wissenschaft, der Windenergiebranche und des Naturschutzes. Im Fokus stehen die Themen Flächenbereitstellung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, Natur- und Artenschutz sowie Akzeptanz.

Terminhinweis
Terminhinweis
Windenergieanlagen nahe einer Siedlung
Externe Meldungen
Windenergieanlage und Kran
Gutachten zur Beteiligung
Arbeitshilfe Wind-an-Land

Eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Erlösen von Windenergieanlagen fördert die Akzeptanz vor Ort und kann helfen, die Windenergienutzung auszuweiten. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Juni 2023 veröffentlichtes Gutachten der BTU Cottbus-Senftenberg, in dem im Auftrag des sächsischen Energieministeriums verschiedene Varianten einer möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen geprüft wurden.

Im Juli hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Arbeitshilfe zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes veröffentlicht. Diese Arbeitshilfe enthält Erläuterungen zu den im vergangenen Jahr eingeführten gesetzlichen Regelungen. Sie beinhalten eine Umstellung der Planungssystematik für die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung hin zu einer Positivplanung. Die Arbeitshilfe soll Personen in der Praxis bei der Auslegung der neuen Regelungen unterstützen.

Meldung
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Landschaftsbild mit Windenergieanlage Greifvogel
UBA zu Flächenverfügbarkeit
Rotmilane im Windpark

Eine neue Untersuchung des Umweltbundesamtes zeigt, dass die langfristigen Leistungsziele für die Windenergienutzung mit zwei Prozent der bundesdeutschen Fläche als Windenergiegebiete erreicht werden können. Dazu muss die derzeit bestehende Flächenkulisse allerdings vervierfacht werden. Dafür seien frühestmögliche Ausweisungen neuer Flächen notwendig.

Das Risiko, dass Groß- und Greifvögel an Windenergieanlagen kollidieren, hängt wesentlich von deren Flug- und Meideverhalten ab. Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat die Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung das Flugverhalten des Rotmilans im Bereich eines Windparks unter Einsatz des Detektionssystems „IdentiFlight“ untersucht.

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Ausgabe August 2023

Bildquellen (von links oben nach rechts unten)

sandeep darji / pixabay.com, Pravinrus Khumpangtip / iStock.com, neocomp GmbH 2018, Jo Szczepanska / Unsplash, FA Wind, Gerd Altmann / pixabay.com, Stephan Sprinz / commons.wikimedia.org , Bill Bouten / flickr.com, MHC_Martin Ziemer, SNCR GROUP / Pixabay, millhouse / pixelio.de, uschi dreiucker / pixelio.de , tomasz jagla / pixabay.com, Roy Buri / pixabay.com

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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.  


Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de

Rechtsform  
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.

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