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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat die Bundesregierung u.a. das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) 2023 auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt u.a., dass bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Windenergiegebieten keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr notwendig ist. Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Genehmigungsbehörde auf Grundlage vorhandener Daten geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen in den Windenergiegebieten anordnen. Teilweise verpflichten die Genehmigungsbehörden Betreiber also zu Geldzahlungen. Die eingenommenen Mittel nutzt der Bund, um durch den Betrieb von Windenergieanlagen betroffene Arten zu erhalten. In der Praxis führen die im WindBG enthaltenen Regelungen zu vielen Fragen. Hier setzt ein BfN-Forschungsvorhaben an: Es hat das Ziel, die Neuregelungen einzuordnen und zu interpretieren, um so ihre Anwendung bei der Planung und der Genehmigung von Windenergieanlagen zu erleichtern. Im Rahmen des Projektes wurden bereits vier Kurzpapiere veröffentlicht, die sich konkret mit folgenden Themen auseinandersetzen: Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Windenergiegebieten, Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten, Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos sowie Sicherung des Erhaltungszustands in der artenschutzrechtlichen Ausnahme. Alle vier Papiere richten sich an Vertreterinnen und Vertreter in Planungs- und Genehmigungsbehörden. Sie sind ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis. Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:
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3. Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses |
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Ergebnisdokumentation des Forschungsvorhabens ar4wind |
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Veranstaltungsrückblick Fachkonferenz 2023 |
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Teilhabe
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Akzeptanz
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Länderfachgespräch
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Flächenpooling |
Im September 2023 veranstaltete die FA Wind ein Fachgespräch im Rahmen des Dialogprozesses „Leinen los!“ und veröffentlichte im Anschluss die Dokumentation. Themen waren u.a. Flächensicherungspraxis, Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen, Flächensicherung und Pachten sowie Instrumente zur Stärkung der Kommunalen Teilhabe des Bundes und der Länder. Die Veranstaltung richtete sich exklusiv an mit Themen der Windenergie befasste Mitarbeitende von Landesenergieagenturen und Ministerien. |
In einer Online-Veranstaltung thematisierte die FA Wind im Dezember 2023 Möglichkeiten, wie Kommunen informiert und dabei unterstützt werden können, sich bei Windenergieprojekten lokale Wertschöpfung zu sichern. Unter anderem stellte Rolf Pfeifer, Geschäftsführer der endura kommunal GmbH, aus der Perspektive eines Beratungsunternehmens das langjährig erprobte Vorgehen zur Beratung einer Kommune hinsichtlich Flächenpooling vor. Die Folien zu allen Vorträgen, die während der Veranstaltung gehalten wurden, veröffentlichte die FA Wind auf ihrer Website. |
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Akzeptanz
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Windenergie in Rheinland-Pfalz |
Augmented Reality |
Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz wünscht sich, eine deutlich stärkere Nutzung der Solar- (94 Prozent) und Windenergie (89 Prozent). Dabei spiele es keine Rolle, ob bereits Anlagen im Wohnumfeld der Befragten vorhanden sind oder nicht. Das ist ein Ergebnis einer vom Klimaschutz- und Energieministerium in Rheinland-Pfalz beauftragten Bevölkerungsumfrage, welche die Forsa Politik- und Sozialforschung GmbH im Mai 2023 unter rund 2.500 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer über 18 Jahre durchgeführt hatte. |
Das Forschungsprojekt ar4wind, an dem die FA Wind beteiligt war, hat getestet, inwieweit sich Anwendungen von Augmented Reality (AR) eignen, um geplante Windenergieanlagen zu visualisieren. Am Ende des 2023 abgeschlossenen Projektes steht der Prototyp einer App, der einsatzbereit ist, aber noch nicht bis zur Marktreife entwickelt wurde. Die App platziert die geplante Windenergieanlage als virtuelle Objekte in der Kameraansicht von mobilen Endgeräten. Zur Anwendung könnte sie kommen in Kommunen, Regionalplanung, Prozessbegleitung und Projektentwicklung. |
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Artenschutz |
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Umsetzung BNatschG |
Antikollisionssysteme |
Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungs-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ wurden erste Zwischenergebnisse veröffentlicht. Die Publikationen sollen bei der Anwendung der Regelungen auf der Planungs- und Genehmigungsebene unterstützen. Das Vorhaben hat das Ziel, die Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz sowie im Windenergieflächenbedarfsgesetz zu interpretieren und zu konkretisieren. |
Das Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende hat unter dem Titel „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Berechnungen zu den Investitionsspielräumen für den Einsatz von Antikollisionssystemen bei Windenergieprojekten veröffentlicht. Betrachtet werden innerhalb der im BNatschG formulierten Zumutbarkeitsgrenzen Konstellationen mit unterschiedlichen Leistungsparametern der Windenergieanlagen. |
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Recht |
Planung |
Studie untersucht §2 EEG |
Ausschussbericht vorgelegt |
Seit der EEG-Novellierung 2023 schreibt §2 EEG Erneuerbaren Energien ein „überragendes öffentliches Interesse“ und einen Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ zu. Ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht hat den Paragraphen in einer Studie näher untersucht und die Ergebnisse während eine Online-Seminars im November 2023 vorgestellt. Die online verfügbaren Vortragsfolien erläutern die Funktionsweise von § 2 EEG 2023, zeigen die Behörden- und Gerichtspraxis anhand von Beispielen auf und beantworten offene Fragen zur neuen Regelung. Im Ergebnis ist eine gute Interpretationshilfe gelungen. |
Im Oktober veröffentlichte der Bund-Länder-Kooperationsausschuss seinen dritten Bericht. Er enthält u.a. Ausbau- und Genehmigungszahlen zur Windenergie sowie Daten zur Flächenausweisung im Jahr 2022. Laut Bericht sind die in 2022 und 2023 beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien in den im Bericht verwendeten Daten noch nicht oder nicht vollständig sichtbar. Auf Basis des Berichts unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bis zum Jahresende zum Fortschritt des EE-Ausbaus. |
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Planung |
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NRW lenkt Windenergieausbau |
Praxishilfe Repowering |
Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit veröffentlicht, bis die Regionalpläne in Kraft treten, die zum Erreichen der Flächenbeitragswerte für Nordrhein-Westfalen erforderlich sind. Ziel ist es, den Windkraftausbau in konkret definierte regional und kommunal gewollte Flächen zu lenken. Im Übergangszeitraum erfolgt der Zubau von Windenergieanlagen also ausschließlich in einem gesicherten Flächenkorridor.
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Das Umweltbundesamt hat im November 2023 einen Leitfaden für Planungsträger zur räumlichen Steuerung des Repowerings veröffentlicht. Er soll Planungsträgern bei der räumlichen Steuerung der Windenergienutzung unterstützen. Er thematisiert, wie die Umsetzung von Repoweringvorhaben planerisch gefördert werden kann und wie dem Anliegen zur Steuerung auch nach den erfolgten Rechtsänderungen noch nachgekommen werden kann. |
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Zubau
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Rückbau und Recycling
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Genehmigte WEA
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Dokumentation
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Die Entwicklung der Windenergie wurde in den ersten neun Monaten des Jahres
2023 von einem deutlichen Aufwärtstrend geprägt. Bis Ende September ging über 50 Prozent mehr
Neuanlagenleistung in Betrieb als im Vergleichszeitraum 2022. Mit einem Brutto-Zubau von 2.475
Megawatt (MW) Leistung wurde nach drei Quartalen bereits der Vorjahreswert (2.405 MW)
übertroffen. Über ein Drittel der diesjährigen Neuanlagenleistung wurde in Schleswig-Holstein
(878 MW) errichtet. Auf den Plätzen zwei und drei im Länderranking folgen Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen.
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Die FA Wind veranstaltete im November 2023 einen Erfahrungsaustausch zum
Thema Rückbau und Recycling. Etwa 60 Vertreterinnen und Vertreter der Branche, der Verwaltung
und der Wissenschaft kamen zusammen und informierten sich über aktuelle Entwicklungen und
kommende Herausforderungen. Die Arbeit vor Ort wurde am Nachmittag von Praktikern anhand eines
Repowering-Projektes thematisiert. Die Dokumentation der Veranstaltung sowie die Vortragsfolien
von sieben Referentinnen und Referenten stellt die FA Wind online zur Verfügung.
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Rückblick |
Willkommen im Team!
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Fachkonferenz 2023 |
Nancy Bonnet |
Die FA Wind organisierte am 7. Dezember ihre dritte Fachkonferenz. Über 200 Vertreterinnen und -vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Wissenschaft, der Windenergiebranche bzw. des Naturschutzes waren vor Ort in Berlin. Thematisch ging es in Vorträgen und Diskussionsrunden u.a. um Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, den Naturschutz sowie um Akzeptanz. Philipp Nimmermann, Staatssekretär im BMWK, hielt die Keynote. |
Nancy Bonnet unterstützt die FA Wind seit Juli 2023 als Assistentin der Geschäftsführung. Sie vertritt Jennifer Külß, die derzeit bis voraussichtlich Herbst 2024 in Elternzeit ist. Nancy Bonnet ist gelernte Einzelhandels-Kauffrau. Seit 2010 arbeitet sie im Bereich Sekretariat und hat die Umschulung zur Bürosachbearbeiterin erfolgreich abgeschlossen. Bei allgemeinen Fragen an die Geschäftsstelle der FA Wind können Sie sich gern an Nancy Bonnet wenden. |
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Ausgabe Dezember 2023
Bildquellen (von links oben nach rechts unten) (1) Lutz Peter / pixabay.com, (2) kruwt / iStock, (3) BWE / Jens Meier, (4) EPC gGmbH, (5) Bob Hilscher / iStock.com, (6) Oimheidi / pixabay.de, (7) Gerd Altmann / pixabay.com, (8) tomasz jagla / pixabay.com, (9) Nicole Klesy / pixabay.com, (10) Petra Bork / pixelio.de, (11) Tim Riediger / BWE, (12) neocomp GmbH, (13) MHC_Martin Ziemer, SNCR GROUP / Pixabay, (14) Studio Monbijou
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.
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Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der
Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er
ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.
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