Die Gesundheitliche Vorausplanung dient als Erweiterung der Patientenverfügung. Sie ist ein Instrument zur
Planung von medizinischer Behandlung in Situationen, in welchen Betroffene selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Ihr
Ziel ist die Stärkung von Autonomie, Selbstbestimmung und Partizipation. Eine aussagekräftige und präzise
Dokumentation des persönlichen Willens ist dabei entscheidend.
Im Kanton Basel-Stadt wurden deshalb zur
einheitlichen Dokumentierung folgende Vorlagen ausgearbeitet:
1. Patientenverfügung:
Angebot von verschiedenen Organisationen
2. Ärztliche Notfallanordnung
3. Behandlungsplan mit Anhang
Reservemedikation
Die Formulare finden Sie auf unserer Webseite Palliative Care Gesundheitsdepartement des
Kantons Basel-Stadt - Gesundheitliche Vorausplanung (ACP) (bs.ch) oder über "Formulare" unten.