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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, acht von zehn Wirtschaftsförder-Organisationen sehen in der Verfügbarkeit von Energie aus erneuerbaren Quellen einen eher wichtigen oder sehr wichtigen Standortfaktor von Regionen. Das geht aus dem jährlichen Regionalranking hervor, welches das Institut der deutschen Wirtschaft im Mai veröffentlicht hat. Ländliche Räume, in denen erneuerbare Energien ausgebaut werden, können also attraktiv für Industrieansiedlungen sein. Denn: Industrieunternehmen fragen immer mehr Grünstrom nach, auch weil die Elektrifizierung industrieller Prozesse zunimmt. Die Bedeutung von verfügbaren Flächen nimmt zu. Wie weit die Länder mit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie sind, zeigen vier neue Karten, welche die FA Wind und Solar im Mai veröffentlicht hat. Neu auf unserer Website sind ebenfalls Daten und Grafiken zu stillgelegten Windenergieanlagen. Lesen Sie in dieser Ausgabe u.a. über folgende relevante Veröffentlichungen:
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Start des Projekts Mentor zur Qualität von Flächen
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Studie der Stiftung Umweltenergierecht: Fast jede WEA von Abschaltauflagen betroffen
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Drei Vortrags-Videos zum Thema Flächenpooling
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Planung
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Verbundprojekt Mentor untersucht Qualität von Flächen
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Weitere Flächen für Windenergienutzung notwendig
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Wenn Länder Windenergieflächen ausweisen, ist es im Sinne des Klimaschutzes, dass ausgewiesene Flächen zeitnah und effizient genutzt werden. Dafür ist wichtig, auftretende Restriktionen zu identifizieren, ihre Auswirkungen zu quantifizieren und realistische Szenarien für die Bebauung der Windenergieflächen und die daraus resultierende Stromproduktion abzuschätzen. Passende Methoden erarbeiten die Universität Kassel, das Fraunhofer IEE und die FA Wind und Solar in einem 2,5-jährigen Projekt.
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Vier interaktive Karten und Begleittexte zeigen auf, wie die Vorgaben des Bundes zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in den Ländern verteilt sind. Nutzerinnen und Nutzer der Karten können sich anzeigen lassen, wie sich das Bundesziel auf die einzelnen Länder verteilt und wie der Stand der Flächenausweisung ist. Die Karten zeigen auch, ob die Landes-, Regional oder Bauleitplanung für die Flächenausweisung zuständig ist. Bis 2032 gilt es, bundesweit ein verbindliches Zwei-Prozent-Flächenziel zu erreichen.
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Planung
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Teilhabe |
Aktualisierte Übersicht zu den Abstandsvorgaben der Länder
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Flächenpooling – wie gelingt es in der Praxis?
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Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen müssen bestimmte Abstände zu weiteren Flächennutzungen wie Siedlungen, Schutzgebiete und Infrastruktureinrichtungen eingehalten werden. Diese sind jedoch nur teilweise bundeseinheitlich geregelt. Stattdessen variieren sie überwiegend je nach Bundesland. Die FA Wind und Solar hat ihre Übersichtstabelle an die aktuellen Vorgaben und Empfehlungen angepasst (Stand Mai 2024).
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Die Videos von drei Vorträgen zum Thema Flächenpooling sind veröffentlicht: Rolf Pfeifer, endura kommunal GmbH, erläutert das Konzept des Flächenpoolings. Ramona Rothe, ThEGA, stellt das seit Jahren begleitete Flächenpooling für Gemeinden im Rahmen des Siegels Faire Windenergie vor. Ulrich Ahlke, ehemaliger Leiter des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt, erläutert, wie es im Landkreis Steinfurt gelang, Flächenpools zur realisieren. Die Vorträge waren Teil einer Veranstaltung im November 2023.
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Genehmigung
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BImSchG novelliert: Bürokratie-Abbau für die Energiewende
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Fast jedes Windrad von Abschaltauflagen betroffen
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Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kommt: Zukünftig können Genehmigungen schneller erteilt werden. Erreicht werden soll das durch vorzeitigen Baubeginn, Digitalisierung der Verfahren und verkürzte oder teilweise ausgesetzte Erörterungen. Zudem wird das Repowering erleichtert, sodass Windradtypen und Betreiber einfacher gewechselt werden können. Vorbescheide erhalten mehr Gewicht.
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Bei einem Großteil der Windenergieanlagen sieht der jeweilige Genehmigungsbescheid zeitliche Betriebsbeschränkungen vor. Das geht aus einer Studie hervor, welche die Stiftung Umweltenergierecht Ende April veröffentlicht hatte. Abschaltauflagen verpflichten Anlagenbetreiber, Windräder zu bestimmten Zeiten oder Anlässen vollständig abzuschalten oder den Betrieb zu drosseln, um die Wirkung auf z.B. Tiere zu minimieren.
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Gesetzgebung
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Zubau |
Gesetzgeber arbeitet daran, RED III umzusetzen
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Daten zu stillgelegten Windenergieanlagen
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Seit dem 2. April liegt ein Referentenentwurf vor zur nationalen Umsetzung der europäischen „Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“ in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie. Die FA Wind und Solar hatte im April eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgegeben. Die Stellungnahme ist mit anderen auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht. |
Die FA Wind und Solar veröffentlicht auf ihrer Website nun auch Zahlen zu Anlagenstilllegungen. Diese veranschaulichen den zeitbezogenen Umfang der endgültig stillgelegten Windenergieanlagen und die damit verbundene Leistung ab dem Jahr 2013. Der Umfang der Stilllegungen schwankt in den einzelnen Perioden wie auch Regionen deutlich und korreliert in der Regel mit dem Brutto-Zubau im selben Zeitraum.
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In eigener Sache
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Stellenausschreibungen
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Wir besetzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen in unserer Geschäftsstelle und freuen uns über aussagekräftige Bewerbungen. Unsere offenen Positionen bieten spannende Herausforderungen und die Möglichkeit, in einem innovativen Umfeld zu wachsen und sich weiterzuentwickeln. Wir schätzen Vielfalt und Kreativität und suchen nach Personen, die mit Leidenschaft und Engagement die Nutzung erneuerbarer Energien begleiten wollen. Senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung oder leiten Sie die Vakanzen in Ihrem Netzwerk weiter.
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Referentin / Referent Geoinformation
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Referentin / Referent Akzeptanz und Beteiligung
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studentische Mitarbeiterin / studentischer Mitarbeiter
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Ausgabe Juni 2024
Bildquellen (von links oben nach rechts unten):(1) imagesines / iStock.com, (2) FA Wind und Solar, (3) Kara / AdobeStock.com,
(4) FA Wind und Solar, (5) Tim Riediger, BWE, (6) E. Kopp / pixelio.de, (7) inakiantonana
/ iStock.com, (8) FA Wind
und Solar, (9) FA Wind und Solar, (10) FA Wind und Solar
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.
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Impressum
Fachagentur zur Förderung einer natur- und umweltverträglichen Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung einer natur- und umweltverträglichen Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er
ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.
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