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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,

der Ausbau der Windenergie an Land hat im ersten Quartal 2020, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, deutlich zugelegt. Dennoch sind die ersten drei Monate das zweitschwächste Frühjahr innerhalb der letzten zehn Jahre. Im Netzausbaugebiet zeigte sich der Quartalszubau weniger dynamisch, dafür sind dort die Genehmigungszahlen stärker gestiegen als im Rest des Landes.

Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:
Entwicklung der Windenergie im Wald
Finnen forschen zu Infraschall
Faktencheck zum ZDF-Dreiteiler "Unterleuten"
Neuregelung der AVV ab 1. Mai 2020 in Kraft
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Akzeptanz
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Infraschall
Windenergieanlagen parteiübergreifend akzeptiert
Keine Gesundheitsschäden durch Infraschall
Ein neues Online-Tool des Instituts für transformative Nachhaltigkeitsforschung Potsdam (IASS) zeigt, dass WEA bei Anhängerinnen und Anhängern fast aller im Bundestag vertretenen Parteien breit akzeptiert sind. Deutlich wird außerdem, dass die 10H-Regelung im Ländervergleich in Bayern selbst auf die geringste Zustimmung stößt. Laut aktuellem IASS-Nachhaltigkeitsbarometer unterstützen 97 Prozent der alljährlich über 6.500 Befragten den Ausbau der erneuerbaren Energien (83 Prozent) oder stehen diesem neutral gegenüber (21 Prozent).
Laut einer von der finnischen Regierung in Auftrag gegebenen Studie gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall bei Windenergieanlagen auf den Menschen. Untersucht wurden Gebiete, in denen Personen von Symptomen berichten, die sie mit Infraschall aus einem nahegelegenen Windpark in Verbindung bringen. Hörtests bei den Betroffenen ergaben, dass das Vorhandensein von Infraschall keinen Unterschied auf die Belästigungswirkung der Schallimmissionen macht. Der Abschlussbericht wird im Juni 2020 erwartet.
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Zubau
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Windenergie im Wald
Trotz Erholung schwaches Frühjahr für Windausbau
0,47 ha Wald durch WEA dauerhaft beansprucht
In den ersten drei Monaten dieses Jahres hat sich der Ausbau der Windenergie an Land leicht erholt. Dennoch ist es das zweitschwächste Frühjahr innerhalb der letzten zehn Jahre. 107 Anlagen mit 348 Megawatt Leistung wurden bis Ende März in zwölf Bundesländern in Betrieb genommen. Bei der Generatorleistung zeigt sich eine deutliche Entwicklung zur 4 MW-Klasse. Ein Trend zu wachsenden Stilllegungen wegen des bevorstehenden Förderendes für erste Anlagen lässt sich bislang nicht erkennen.
In der aktuellen Analyse der Entwicklung der Windenergie im Wald wurde erstmals der durchschnittliche Flächenbedarf ermittelt, der für den Bau und Betrieb von Windturbinen auf Forstflächen zeitweilig sowie dauerhaft besteht. Dafür wurden fast 900 Wald-Standorte ausgewertet. Die 5. Auflage schreibt außerdem die Entwicklung und den Ausbaustand der Windenergienutzung auf Waldflächen bis einschließlich 2019 in den einzelnen Bundesländern fort.
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Analyse
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Radar und Funkanlagen
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Natur- und Artenschutz
Neue Formel bei Drehfunkfeuern
Zugang zu Umweltinformationen
Das Forschungsprojekt WERAN plus hat eine neue Formel zur Beurteilung des Störeinflusses von Windenergieanlagen auf die Flugnavigationsanlagen Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) entwickelt. Laut Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird diese derzeit validiert mit dem Ziel, diese ab dem 1. Juni 2020 durch die Deutsche Flugsicherung einzusetzen. Die Entwicklung einer neuen Beurteilungsmethode für konventionelle Drehfunkfeuer (CVOR) wird bis 2021 angestrebt.
Bei Planaufstellungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sind die dabei erhobenen Umweltinformationen für Beteiligte und auch für Dritte oft von Interesse. Anhand dieser Informationen ist es möglich, sich eine solide Tatsachengrundlage im Rahmen von Verwaltungsverfahren zu verschaffen und sich möglicherweise auch zu beteiligen. Ein neues Hintergrundpapier gibt praxisnah einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Pressemitteilung
Hintergrundpapier
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10 Fragen – 10 Antworten zu Detektionssystemen
Handlungsspielräume im Artenschutzrecht
Eine aktuelle Publikation des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende befasst sich mit Fragen zu technischen Detektionssystemen. In leicht verständlicher Form werden Informationen zu entsprechenden Systemen zusammengefasst und einzelne Fragen aus dem Kontext der praktischen Erprobung beantwortet. Das Papier bietet damit eine Diskussionsgrundlage über Mindestanforderungen, Eignungsbedingungen und Wirksamkeitsschwellen.
Windenergievorhaben werfen oft Fragen zum artenschutzrechtlichen Tötungsverbot auf. Die Stiftung Umweltenergierecht befasst sich in einem neuen Hintergrundpapier mit gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung. Das Papier gibt der Praxis wichtige Anhaltspunkte im Umgang mit dieser Regelung und trägt damit zu mehr Rechtssicherheit bei.
Publikation
Hintergrundpapier
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Recht
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Kommunikation
Rundbrief Windenergie und Recht
Faktencheck zum ZDF-Dreiteiler „Unterleuten“
Am 30. Januar 2020 fand der Runde Tisch Windenergie und Recht zum 15. Mal statt. In diesem Rahmen diskutierten Juristen und Planer aktuelle Urteile rund um die Windenergie. Die Ergebnisse sind im Rundbrief 1/2020 zusammengefasst. Alle Entscheidungsbesprechungen sind zudem auf der Website der FA Wind in einer Datenbank zur Rechtsprechung zu finden. Der Rundbrief kann kostenfrei über die Website der FA Wind abonniert werden.
Im März 2020 zeigte das ZDF die Verfilmung von Julie Zehs Bestsellerroman „Unterleuten“. In der Geschichte führen Planungen für einen Windpark dazu, dass alte Konflikte der Dorfgemeinschaft aufbrechen. Das Bild, das von der Planung und Entwicklung von Windenergieprojekten gezeichnet wird, entspricht in vielen Punkten allerdings nicht der Realität. Deshalb hat die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern dazu einen Faktencheck veröffentlicht.
Rundbrief
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Befeuerung
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AVV Neuregelung zum 1. Mai 2020 in Kraft
Hintergrundpapier beleuchtet Fallgruppen in der Praxis
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) wurde in den letzten Monaten umfassend novelliert. Teil dessen sind insbesondere Neuregelungen zur bedarfsgerechten bzw. bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Die neue AVV wurde am 30. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.
Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung hat mit Beschluss der neuen AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen durch Bundesregierung und Bundesrat maßgebliche Neuerungen erfahren und wird voraussichtlich auch für rund 17.500 Bestandsanlagen relevant. Das Papier beleuchtet Fallgruppen der gegenwärtigen und zukünftigen Genehmigungspraxis.
Bundesanzeiger
Hintergrundpapier
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Genehmigung
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Beteiligung
Webinar zur Typenoffenen Genehmigung von WEA
Mehreinnahmen für Kommunen und Bürgerstromtarif
Am 24. Juni 2020 findet die Abschlussveranstaltung zum Forschungsprojekt „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen“ als Webinar statt. Ziel der Veranstaltung ist, die zentralen Ergebnisse des Projektes vorzustellen und einen Ausblick zu geben. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Nähere Informationen folgen demnächst über die Website der FA Wind. Ansprechpartnerin ist Kathrina Baur (T 49 30 64 494 60-68).
Ein Eckpunktepapier des BMWi schlägt vor, ein Instrument zur Stärkung der kommunalen Teilhabe mit einem Instrument für lokal vergünstigte Strompreise zu kombinieren. Konkret soll für Anlagen, die ab 2021 bezuschlagt wurden, 0,2 ct/KWh an die jeweilige Standortkommune gezahlt werden. Gleichzeitig sollen Betreiber von Windenergieanlagen animiert werden, vergünstigte Stromtarife anzubieten.
Projekt
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Bildquellen (von links nach rechts)

Ulrike Leone / pixabay.com, Herbert Aust / pixabay.com
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Heinrich Linse / pixelio.de, Marcus Wöckel / pixabay.com
photosforyou / pixabay.com, Marion Streiff / pixabay.com

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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.  


Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
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Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T 49 30 64 494 60-60
F 49 30 64 494 60-61
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www.fachagentur-windenergie.de

Rechtsform  
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.

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