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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,

in Baden-Württemberg und Hessen wurden Anfang des Jahres neue Vorgaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht. In diesen werden u.a. Bewertungsmaßstäbe zur Ermittlung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos windenergiesensibler Brutvogelarten konkretisiert. Damit sollen - wie von der Umweltministerkonferenz gefordert - Genehmigungsverfahren beschleunigt und zugleich Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet werden.

Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:
Höhenbeschränkungen bei Windenergieanlagen
Weiterbetrieb nach Förderende
Keine Windräder in Thüringens Wäldern
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Ausschreibungen
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EEG
Erste Auktionsüberzeichnung seit einem Jahr
Synopse EEG 2021 versus EEG 2017

Die letzte Auktion des Jahres 2020 war, als einzige in den vergangenen 12 Monaten, überzeichnet: Für das ausgeschriebene Volumen von 367 MW wurden 96 Gebote für 657 MW Windenergieleistung aus elf Bundesländern offeriert. Letztlich bezuschlagt werden konnten 58 Gebote (399 MW), verteilt auf sieben Bundesländer. Lediglich eine dieser Anlagen liegt in der Südregion.

Die FA Wind hat in einer Synopse die wesentlichen Änderungen im zum Jahreswechsel novellierten EEG 2021 für Windenergieanlagen an Land den bisherigen Regelungen des EEG 2017 gegenübergestellt. Derzeit wird auch das Hintergrundpapier zu den ausschreibungsspezifischen Regelungen überarbeitet, welches in der zweiten Februarhälfte in 6. Auflage veröffentlich wird.

Analyse
Synopse
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Weiterbetrieb
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Wind im Wald
Was tun nach Ende der regulären Förderung?
Thüringen ändert Landeswaldgesetz

Zum Jahreswechsel 2020/2021 endete für alle Windenergieanlagen, die im Jahr 2000 oder zuvor in Betrieb genommen wurden, der ursprüngliche 20-jährige Förderanspruch nach dem EEG. Was ist bei einem geplanten Weiterbetrieb aus genehmigungsrechtlicher Hinsicht zu beachten? Welche Verträge gilt es zu überprüfen? Welche Rechte und Pflichten gelten nach dem EEG weiter und welche Optionen bestehen im Hinblick auf die Stromvermarktung? Die vorliegende Kurzinformation gibt darauf erste Antworten.

Der Thüringer Landtag hat am 18. Dezember 2020 der Änderung des Thüringer Waldgesetzes zugestimmt. Der Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten ist damit zukünftig untersagt. Die Landesregierung muss nun prüfen, wie auch ohne die Bereitstellung von Waldflächen für die Windenergienutzung die Klimaziele des Landes erfüllt werden können. 2023 ist dazu eine Evaluierung vorgesehen.

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Planung
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Genehmigung
Schleswig-Holstein beschließt Regionalpläne
Höhenbegrenzung bei Windenergieanlagen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. In den Plänen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht etwa zwei Prozent der Landesfläche. Damit ist der mehrjährige Fortschreibungsprozess abgeschlossen. Die neuen Regionalpläne gelten seit 1. Januar 2021.

Ein neues Hintergrundpapier befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern in Zeiten einer rasanten Anlagenentwicklung und starkem Wettbewerb Höhenbeschränkungen von Windenergieanlagen rechtlich zulässig sind. So sollen besonders für Planungsträger grundlegende Orientierungspunkte und Maßstäbe für den Umgang mit Höhenbeschränkungen aufgezeigt werden.

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Hintergrundpapier
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Artenschutz
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Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie
Neue Vorgaben zum Artenschutz

Ein neues Rechtsgutachten des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende analysiert, ob Ausnahmegenehmigungen für Windenergieanlagen trotz Prognose, dass windenergiesensible Vogelarten getötet werden, erteilt werden können. Zudem werden die Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben auf die nationale Umsetzung beleuchtet und Ausnahmetatbestände untersucht, die bisher weniger in der öffentlichen Diskussion standen.

In Baden-Württemberg und Hessen wurden im Januar neue Vorgaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne der §§ 44 ff. BNatSchG in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verabschiedet. In Baden-Württemberg gelten die neuen Hinweise für die Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen. In Hessen werden sowohl Vogel- als auch Fledermausarten betrachtet und weiterhin die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmen in Windenergie-Vorranggebieten erläutert.

Gutachten
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Spielraum für natur- und landschaftsverträglichen Ausbau
Informationsveranstaltung zur Probabilistik

In einem vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungsvorhaben wurde ein neues Verfahren zur Übertragung aller windenergierelevanten Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes in ein bundesweites GIS-Modell entwickelt. Damit können unterschiedliche Ausbauszenarien der Windenergie im Hinblick auf Konfliktrisiken mit dem Natur- und Landschaftsschutz bewertet werden. Mögliche Auswirkungen der Energiewende auf Natur und Landschaft können so frühzeitig berücksichtigt werden.

Die Umweltministerkonferenz hat im Dezember 2020 eine Bund-Länder Arbeitsgruppe beauftragt, fachliche und rechtliche Voraussetzungen sowie Möglichkeiten für die Nutzung probabilistischer Verfahren für die Signifikanzbestimmung in Genehmigungsverfahren zu analysieren und in Pilotprojekten in den Ländern zu erproben. In einem kostenfreien Webinar werden die Grundlagen dieser Methode vorgestellt und diskutiert, ob diese Potential zur Bewertung der Signifikanz hat.

Ergebnisse
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Ausgabe Februar 2021

Bildquellen (von links oben nach rechts unten)

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