EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, eine der großen Herausforderungen bei der Bereitstellung von Flächen für die Windenergie an Land ist, diese mit Belangen des Natur- und Artenschutzes in Einklang zu bringen. Einen neuen Vorschlag zur Bewältigung dieser Herausforderung unterbreitet nun die Stiftung Klimaneutralität und liefert damit einen Diskussionsbeitrag zu der Frage, wie Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen beschleunigt und vereinfacht werden können. Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:
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Anlockwirkung von Windenergieanlagen auf Insekten |
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Diskussionspapier zu Repowering im Planungsrecht |
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Ökobilanzen von Windenergieanlagen |
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Ausschreibungen
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Zubau |
Analyse der Auktionsergebnisse vom 1. Februar 2021 |
Rückenwind im ersten Quartal 2021 |
In der 1. Ausschreibung in diesem Jahr wurden 1.500 MW auktioniert – das bis dahin größte Volumen eines Gebotstermins. Weniger als die Hälfte konnte letztlich bezuschlagt werden, da die Genehmigungslage nach wie vor nicht ausreicht, um die Volumina vollumfänglich bedienen zu können. Erstmals seit eineinhalb Jahren beteiligte sich keine Bürgerenergiegesellschaft an der Auktion. Dafür wurden am 1. Februar 2021 zum ersten Mal Zuschläge an sogenannte Zusatzgebote vergeben.
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In den ersten drei Monaten des Jahres 2021 gingen 131 Neuanlagen mit 526 MW Leistung in elf Bundesländern in Betrieb – ein Plus von 50 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020. Dynamischer zeigte sich die Situation der neu erteilten Genehmigungen: bis Ende März wurden rund 1.100 MW Windenergieleistung bewilligt, davon 800 MW im März. Damit hat sich die neu genehmigte Leistung gegenüber dem ersten Quartal 2020 (502 MW) mehr als verdoppelt, bleibt allerdings dennoch auf geringem Niveau. |
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Repowering
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Natur- und Artenschutz |
Repowering im Planungsrecht fördern |
Keine Anlockwirkung auf Insekten |
Der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen stellt oft keine dauerhafte Alternative dar. Vor diesem Hintergrund wird aktuell rege diskutiert, wie das Repowering über den existierenden Rechtsrahmen hinaus im Planungsrecht gestärkt werden kann. Mit einem aktuellen Papier stellt die FA Wind zwei unterschiedliche Lösungsansätze vor, welche neue Impulse zur Förderung des Repowerings geben. Diese fügen sich in den aktuell geltenden Rahmen des Planungsrechts ein, regen jedoch Modifizierungen an.
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Auf der Gondel einer Windenergieanlage (WEA) bei Karlsruhe wurden im Rahmen einer Studie während der Vegetationsperiode im Jahr 2018 Untersuchungen mit Lichtfallen durchgeführt, um die Anlockwirkung von WEA auf nachtaktive Insekten zu untersuchen. Bei insgesamt neun Beprobungen zeigte sich, dass die Menge der auf der Anlage in ca. 100 m Höhe nachgewiesenen Insekten ausgesprochen gering war. Auf Grundlage der Ergebnisse schlussfolgern die Autoren, dass WEA keine Bedeutung hinsichtlich des aktuellen Phänomens des Insektenschwundes zukommt. |
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Ertragsauswirkung bei verschiedenen Abschaltszenarien |
Neuer Regelungsvorschlag für den Artenschutz |
Im Rahmen des FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ wurde ermittelt, in welchem Umfang Ertragseinbußen in der Stromproduktion durch den Einsatz von technischen Antikollisionssystemen zum Vogelschutz verursacht werden. Die Ergebnisse zeigen, dass im Durchschnitt jährliche Ertragseinbußen von 0,4 bis 2,3 % pro Anlage zu erwarten sind. Im Vergleich dazu betragen die Ertragseinbußen in einem pauschalen Abschaltszenario über die gesamte Brutzeit durchschnittlich 28,6 % pro Jahr. |
Beim Ausbau der Windenergie kommt es zu Herausforderungen mit Belangen des Natur- und Artenschutzes. Insbesondere wenn Lebensräume kollisionsgefährdeter Vogelarten von Windenergieplanungen berührt werden, kann dies zu einem Versagen der Genehmigung führen. Zur Lösung dieser Situation hat die Stiftung Klimaneutralität einen neuen, auf Schutzabständen basierenden Vorschlag erarbeitet, welcher an eine zeitlich begrenzte, artenschutzrechtliche Ausnahme und ein umfangreiches Artenschutzprogramm gekoppelt ist. |
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Landschaftsbild |
Ökobilanz |
Autorengespräch zur Visualisierung |
Ökobilanzen für Windenergieanlagen berechnet |
Die jüngst erschienene Publikation Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen beschreibt Anforderungen an eine fotobasierte 2D-Visualisierung und hilft so bei der Erstellung und Prüfung je nach Fachbereich und Aufgabenstellung. Eine für den 7. Juni 2021 geplante Onlineveranstaltung stellt die Inhalte der Publikation näher vor und gibt Gelegenheit, mit den Autoren und weiteren Mitwirkenden über die Inhalte und den Entstehungsprozess zu sprechen. |
Das Umweltbundesamt hat Ökobilanzen für moderne Windenergie- und Photovoltaikanlagen berechnen lassen. Dafür wurden deren Energie- und Materialbilanzen sowie weitere Wirkungsindikatoren über den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Die Ergebnisse zeigen, dass selbst im ungünstigsten Fall die Treibhauspotentiale pro erzeugter Kilowattstunde Wind- und Photovoltaikstrom um ein Vielfaches unterhalb konventioneller Stromerzeugungsarten liegen. |
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Infraschall |
Genehmigung |
Rechenfehler in Schallstudie |
Regelungsvorschlag für Wind-an-Land-Gesetz |
„Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ ist eine vielzitierte Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 2005. Jetzt räumt die BGR einen systematischen Fehler in der Studie ein: die in Dezibel ausgedrückte Lautstärke ist zu hoch berechnet. Nach Expertenmeinung werden die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt. Diese Korrektur könnte auch Auswirkungen auf die Diskussion über angebliche gesundheitliche Auswirkungen von Windenergieanlagen haben.
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Um Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, schlägt die Stiftung Klimaneutralität vor, die Zulassung von neuen Windenergieanlagen aus dem BImSchG herauszulösen und in ein technologiespezifisches Zulassungsregime zu überführen. Der Regelungsvorschlag sieht hierbei auch ein enges Zeitkorsett für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen vor. Ergeht innerhalb gewisser Fristen kein Bescheid, soll Genehmigungsfiktion eintreten. |
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Kommunikation |
In eigener Sache |
Bürgerrat Klima nimmt Arbeit auf |
Willkommen im Team! |
160 geloste Menschen treffen sich ab Ende April 2021 an zwölf Wochenenden online mit professioneller Moderation und Expertise. Sie eint das Ziel: Vorschläge an die Politik zu formulieren, wie der Klimaschutz in Deutschland zukünftig aussehen kann. Im Herbst soll ein Bürgergutachten mit den Vorschlägen der Teilnehmenden an die Politik übergeben werden - pünktlich zu den Koalitionsverhandlungen. Die FA Wind unterstützt den Bürgerrat mit fachlicher Expertise. Viele ihrer Mitglieder - u. a. die kommunalen Spitzenverbände, der BDEW, der DNR und der BUND, sind ebenfalls Teil des Projekts.
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Wir begrüßen mit Dr. Anja Pagenkopf eine Spezialistin mit Schwerpunkt Geoinformation in unserem Team. Bisher untersuchte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HU Berlin mit geostatistischen Methoden stadtklimatologische Fragestellungen und arbeitete anschließend als Meteorological Service Analyst bei der MeteoGroup. Herzlich willkommen ist uns im Bereich der studentischen Mitarbeit auch Nick Haltermann. Der gebürtige Kieler studiert im zweiten Mastersemester Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin. |
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Ausgabe Mai 2021
Bildquellen (von links oben nach rechts unten) Gerd Altmann / pixabay.com, Jens Meier / BWE, Jan Korff Petersen / pixelio.de, Lolame / pixabay.com, Nattanan Kanchanaprat / pixabay.com, Philipp Bock / pixabay.com, Alexandra Koch / pixabay.com, Ralf Grömminger / REpower Systems AG, peterschreiber.media / iStock.com, Hans Braxmeier / pixabay.com, Robert Boden / Bürgerrat Klima, FA Wind |
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.
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Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der
Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T 49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er
ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.
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