Liebe Leserinnen und Leser,
um die Energieversorgungssicherheit zu stärken, verabschiedete der Deutsche Bundestag Ende September ein ganzes Paket an Sofortmaßnahmen, darunter auch Sonderregelungen für Windenergieanlagen in § 31k BImSchG. Damit können Anlagenbetreiber bei der Genehmigungsbehörde Abweichungen von Auflagen zum Schattenwurf sowie zum nächtlichen schallreduzierten Leistungsbetrieb beantragen, worüber innerhalb von vier Wochen zu entscheiden ist. Die Ausnahmen gelten zeitlich befristet bis zum 15. April 2023.
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