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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,

für den weiteren Ausbau der Windenergie sind nach wie vor Maßnahmen erforderlich, die dazu beitragen, dass Windenergieprojekte die Unterstützung der Menschen vor Ort genießen – dies sieht auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vor. Folglich wurde die freiwillige Regelung zur finanziellen Teilhabe von Kommunen im EEG 2023 auf Bestandsanlagen und PPA-Anlagen ausgeweitet. Die FA Wind hat demgemäß ihren Mustervertrag inklusive Beiblatt überarbeitet.

Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:

Anwendungshilfe zur Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz
Interaktive Onlinekarte zu Luftverteidigungsradaren
Zubauanalyse Herbst 2022
Willkommen im Team!
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Beteiligung
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Akzeptanz
Mustervertrag wurde aktualisiert
Wichtig und breit akzeptiert
Der von der FA Wind gemeinsam mit einem Arbeitskreis aus den Spitzenverbänden der Kommunen und Verbänden der Energiewirtschaft erstellte Mustervertrag zur kommunalen Beteiligung wurde überarbeitet. Im Rahmen einer erneuten EEG-Novellierung zum EEG 2023 wurde auch die Regelung des § 6 verändert und z. B. auf Bestandsanlagen erweitert. Dies machte ein Update des Vertragsmusters notwendig.
Eine beeindruckende Mehrheit der von Forsa im Auftrag der FA Wind befragten Menschen erachten den Ausbau der Windenergie an Land als „wichtig“ (31 %) oder „sehr wichtig“ (51%). Auch vor Ort ist die Akzeptanz bestehender Anlagen höher denn je (84 %). Weitere Themen der diesjährigen Befragung waren Narrative von Windenergiegegnern, Wunsch und Wirklichkeit der Projektumsetzung und das Meinungsbild der „schweigenden Mehrheit“.  
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Umfrage
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Natur- und Artenschutz
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Wind im Wald
Anwendungshilfe zur Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz
Windradverbot in Thüringer Wäldern gekippt  
Am 28. Juni 2022 trat das Bundesnaturschutzgesetz mit neuen Regelungen u. a. zur artenschutzrechtlichen Beurteilung der Betroffenheit von Brutvögeln in Kraft. Die Anlage 2 des Gesetzes enthält Formeln zur Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle, des Basisschutzes in der Ausnahme sowie der Höhe der erforderlichen Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm. Die FA Wind stellt eine Excel-Datei als Arbeitshilfe zur Verfügung, die die Berechnung der verschiedenen Parameter wesentlich vereinfacht
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. September 2022 entschieden, dass das Verbot der Waldumwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen in § 10 des Thüringer Waldgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig ist. Die Vorschrift greift nach Auffassung des Gerichts unzulässigerweise in das von Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht von Waldbesitzern ein. Demnach dürfen Bundesländer Windenergieanlagen im Wald nicht ausnahmslos verbieten.
Anwendungshilfe
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Podcast
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Radar
Wie lebt es sich in Lichtenau mit der Windenergie?
Hemmniswirkung durch Luftverteidigungsradare
In den letzten beiden Folgen der FA Wind-Podcastreihe kommen Menschen zu Wort, die sich in der Energiestadt Lichtenau erfolgreich für die Windenergie eingesetzt haben. Die Moderatorin Birgitt Gottwald geht gemeinsam mit ihnen vor Ort der Frage nach, wie alle Beteiligten unter einen Hut gebracht wurden und wie die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konkret von der Windenergie profitieren. 
Im Frühjahr 2022 wurden Überlegungen bekannt, den Anlagenschutzbereich um zivile Flugsicherungseinrichtungen in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG um „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs” zu erweitern. Damit kann sich die Hemmniswirkung für den Windenergieausbau verschärfen. Zur Einordnung der Dimension dieser Maßnahme hat die FA Wind aufbereitet, wo und in welchem Umfang Windenergieanlagen von Luftverteidigungsradaren erfasst werden könnten.
Podcast
Onlinekarte
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Ausschreibungen
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Ausbau
September-Auktion erheblich unterzeichnet
Windenergieausbau schwächelt auch im Herbst 2022
Lediglich 87 Gebote über 773 Megawatt (MW) wurden für das auktionierte Volumen von 1.320 MW abgegeben – und konnten letztlich auch bezuschlagt werden. Damit blieb das zweite Mal in Folge ein Teil der Ausschreibungsmenge ungenutzt. Die meisten Zuschläge der 26. Ausschreibungsrunde gingen nach Niedersachsen (208 MW), Schleswig-Holstein (179 MW) und Nordrhein-Westfalen (127 MW).
Die ersten neun Monate des Jahres 2022 zeigen keine substanzielle Aufwärtsdynamik für die Windenergie an Land. Die neu installierte Brutto-Leistung stieg bis zum Herbst um lediglich 15 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Brisant zeigte sich die Zubauentwicklung in der Südregion. Dort wurden lediglich 22 Anlagen mit 94 MW Leistung bis Ende September ans Netz gebracht.
Analyse
Analyse
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Mit voller Leistung aus der Energiekrise
2. Ausschussbericht von Bund und Ländern
Das Impulspapier „Volle Leistung aus der Energiekrise – Mit Zukunftsinvestitionen die fossile Inflation bekämpfen“ des Thinktanks Agora Energiewende enthält u. a. ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land. So schlägt die Studie bspw. vor, Zuschüsse für Investitionskosten für den sofortigen Zubau bereits genehmigter und bezuschlagter Windenergieanlagen zu gewähren, um die Projekt- und Materialkostensteigerungen abzupuffern.
Ende Oktober 2022 veröffentlichte der Bund-Länder-Kooperationsausschuss seinen zweiten Bericht zum Stand des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Berichtsjahr 2021. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Windenergie an Land. Für die einzelnen Bundesländer stellt der Bericht Zubauzahlen und wichtige Daten zum aktuellen Stand der Flächenausweisung (rechtswirksam ausgewiesene Flächen sowie Entwurfsflächen) dar.
Impulspapier
Bericht
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Herzlich willkommen!
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Gianna Queijo Garcia
Yannick Bogumil
Wir begrüßen neu im Team Gianna Queijo Garcia, die die FA Wind als Rechtsreferentin unterstützen wird. Sie hat Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena studiert und daran anschließend das Referendariat beim Landgericht Leipzig absolviert.
Im Bereich der studentischen Mitarbeit gehört auch Yannick Bogumil zum Team. Er fokussiert sich in seinem Studium der Agrarökonomie an der Humboldt Universität Berlin auf Bürgerbeteiligung und Windkraft im ländlichen Raum. In der FA Wind arbeitet er vorwiegend im Projekt ar4wind.
Team
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Ausgabe Dezember 2022

Bildquellen (von links oben nach rechts unten)
Lutz Peter / pixabay.com, S. Hofschlaeger / pixelio.de, Pravinrus Khumpangtip / iStock. com, Heinrich Linse / pixelio.de, FA Wind, Chris "CJ" Johnson / pixabay.com, Denis-Art / iStock.com, wiol5 / pixabay.com, MarianVejcik / iStock.com, Myléne / pixabay.com, FA Wind, FA Wind

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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.  


Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de

Rechtsform  
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.

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