Liebe Leserinnen und Leser,
für den weiteren Ausbau der Windenergie sind nach wie vor Maßnahmen erforderlich, die dazu beitragen, dass Windenergieprojekte die Unterstützung der Menschen vor Ort genießen – dies sieht auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vor. Folglich wurde die freiwillige Regelung zur finanziellen Teilhabe von Kommunen im EEG 2023 auf Bestandsanlagen und PPA-Anlagen ausgeweitet. Die FA Wind hat demgemäß ihren Mustervertrag inklusive Beiblatt überarbeitet.
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