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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, es wird noch einige Zeit dauern, bis die in dieser Legislatur angestoßenen Beschleunigungsmaßnahmen in den Statistiken zur Genehmigungsdauer sichtbar werden. Die heute
ausgewiesenen Laufzeiten sind Ausdruck des Planungs- und Genehmigungsregimes vergangener Jahre. Welchen Effekt die
seit diesem Frühjahr geltenden Verfahrenserleichterungen in § 6 WindBG wie auch die Beschleunigung von
Repowering-Vorhaben durch die seit Mitte Dezember 2022 geltende EU-Notfallverordnung hierzulande auf die
Genehmigungslaufzeiten haben, wird sich erst im zeitlichen Nachlauf feststellen lassen. Die FA Wind bleibt an dem
Thema dran und wird den Fortgang der Verfahrensdauern weiterhin analysieren und turnusmäßig veröffentlichen. Den
monatlichen Umfang der neu erteilten Genehmigungen zeigt die FA Wind auf ihrer Webseite unter:
www.fa-wind.de. Dort lässt sich für dieses
Jahr ein deutlicher Aufwärtstrend bei der neu geplanten Windenergieleistung ablesen. Beschleunigende Effekte könnten
sich in Zukunft auch aus den geplanten Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und an der 9.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ergeben.
Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:
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Neuer Bericht über Schwerpunkträume für windsensible Vogelarten
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Interaktive Karte zum Einfluss von Nabenhöhen auf den Erfassungsbereich von Luftverteidigungsradaren
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FAQ zu § 6 EEG |
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Beteiligung |
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FAQ zu § 6 EEG |
§ 6 EEG: Musteranschreiben |
Regelmäßig erhält die Geschäftsstelle der FA Wind Anfragen in Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe sowie zur Rechtsauslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023. Die häufig gestellten Fragen hat die FA Wind beantwortet und in einem FAQ zusammengetragen. Es geht unter anderem darum, ob auch Bestandsanlagen unter die Regelung fallen oder ob Gemeinden frei über die Zuwendungen verfügen können.
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Die finanzielle Beteiligung gemäß § 6 EEG sieht vor, dass auch Betreiber von bestehenden Windenergieanlagen Kommunen finanziell an der Wertschöpfung beteiligen sollten. Falls Betreiber noch nicht an Gemeinden herangetreten sind, können diese stattdessen selbst auf Betreiber zugehen. Dafür hat die LEKA MV ein Musteranschreiben veröffentlicht. Ein zusätzliches Beiblatt gibt Hinweise, wie Gemeinden den Kontakt anbahnen können. |
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Planung
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Recht |
Luftverteidigung |
Rechtsprechung zu § 2 EEG
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Die Bundesregierung plant § 18a Luftverkehrsgesetz zu ändern. Dazu passend zeigt die FA Wind in einer interaktiven Karte mit mehreren Szenarien den Einfluss der Nabenhöhe von Windenergieanlagen (WEA) sowie der Geländestruktur auf den Erfassungsbereich von Luftverteidigungsradaren. Die Karte visualisiert für 18 bestehende Radaranlagen den Bereich möglicher Störung innerhalb eines Radius von 50 Kilometern. Innerhalb dieses Radius muss die Bundeswehr zur Genehmigung von WEA hinzugezogen werden. Die geplante Gesetzesänderung würde den Einfluss der Bundeswehr auf Genehmigungen vergrößern.
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Im August veröffentlichte eine auf Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei eine Übersicht über relevante Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit § 2 EEG 2023. Er regelt, dass Erneuerbare solange als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden sollen, bis die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral ist. Die Kanzlei hat sieben obergerichtliche Entscheidungen in der Übersicht berücksichtigt. und kommt zu dem Fazit: Nach einer Phase der zurückhaltenden Rechtsanwendung würden Gerichte Erneuerbaren Energien inzwischen spürbar Vorrang gegenüber anderen Schutzgütern einräumen.
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Akzeptanz |
Nachlesen
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Windkritische Medienberichte
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Nachdrucke bestellen
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Eine im August erschienene Medienanalyse im Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung analysiert die Berichterstattung deutscher Zeitungen (FAZ, Süddeutsche, Welt, Spiegel) in den Jahren 2011 bis 2021 zum Thema Windenergie und arbeitet wiederkehrende Narrative, Mythen und Verzerrungen heraus. Die Analyse stellt heraus, dass die untersuchten Artikel unabhängig von der publizistischen Ausrichtung der Medienhäuser häufiger Aspekte problematisierten und den positiven Effekten weniger Raum gegeben hätten.
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Die FA Wind hat die beiden Publikationen Kompaktwissen Infraschall und Kompaktwissen Windenergie im Wald aktualisiert. Auf jeweils vier Seiten gibt es eine kompakte Einführung in das jeweilige Thema. Die Texte geben einen Überblick über den relevanten regulatorischen Rahmen und beschreiben, welche Bedeutung Infraschall und die Nutzung der Windenergie im Wald in der Praxis haben.
Exemplare der Publikationen können Sie per E-Mail an post@fa-wind.de bestellen. |
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Artenschutz |
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Schwerpunkträume |
Schutz von Milanen
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Raumplanerinnen und -planer können bei der Ausweisung von Windenergiegebieten die Methode der Habitatmodellierung anwenden, um besonders geeignete Brutgebiete für kollisionsgefährdete Vogelarten zu identifizieren. Ein Forschungsbericht fasst die Ergebnisse eines 18-monatigen Projektes zusammen, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Methode für den Rot- und Schwarzmilan sowie den Fischadler angewandt haben. Geeignet ist sie insbesondere für Arten, deren Verbreitung stark von den Eigenschaften des Habitats abhängt.
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Welche Maßnahme gibt es, um Rot- und Schwarzmilan bei der Nutzung der Windenergie zu schützen? Diese Forschungsfrage versuchten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mithilfe von Felduntersuchungen in zwei unterschiedlichen Naturräumen zu beantworten. Demnach gehen von verschiedenen Bewirtschaftungen verschiedene Lenkungswirkungen aus. Aus den gesammelten Daten leiten die Expertinnen und Experten weiterhin Maßnahmen zur Ausgestaltung von Nahrungshabitaten der Vögel ab.
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Habitatpotenzialanalyse als neuer Standard
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Naturschutzforschung am Windtestfeld
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Das Bundesnaturschutzgesetz gibt vor, dass die Habitatpotenzialanalyse (HPA) der Standard ist, mit dem bei der Genehmigung von Windenergieanlagen geprüft werden soll, ob für bestimmte Vogelarten ein signifikantes Kollisionsrisiko besteht. Mithilfe der HPA kann die Raumnutzung von Vögeln an Hand der Habitatausstattung des Geländes prognostiziert werden, ohne im Gelände Beobachtungen oder Erfassungen durchzuführen – also quasi vom Schreibtisch aus. Die neue Methode löst die bis dato angewendete, aufwändige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab.
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Wie können Kollisionen von Windenergieanlagen mit Vögeln und Fledermäusen vermieden werden? Das ZSW führt dazu das Forschungsprojekt „NatForWINSENT“ durch. Im Fokus stehen die Entwicklung und die Bewertung der Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen. In der ersten Projektphase wurden bereits Flugwege von Rotmilanen im Untersuchungsgebiet aufgenommen. Bei der witterungsbedingten Aktivität von Fledermäusen wurde eine Abhängigkeit von der Windrichtung festgestellt.
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Termine
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Fachkonferenz 2023
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Rückbau und Recycling
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Die FA Wind organisiert am 7. Dezember ihre dritte Fachkonferenz. Die Veranstaltung richtet sich an Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Wissenschaft, der Windenergiebranche bzw. des Naturschutzes. Thematisch geht es in Vorträgen und Diskussionsrunden um die Flächenbereitstellung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, den Natur- bzw. Artenschutz sowie um Akzeptanz. |
Beim Rückbau und beim Recycling von Windenergieanlagen steht die Branche vor technischen und rechtlichen Herausforderungen. Was ist beim Rückbau zu beachten? Wie können Anlagenkomponenten recycelt werden? Welche gesetzlichen Regelungen gelten? Beim Austausch am 8. November 2023 in Berlin wird die FA Wind den aktuellen Stand dokumentieren. Spannende Vorträge aus Forschung und Praxis werden helfen, das Thema einzuordnen. |
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Ausgabe Oktober 2023
Bildquellen (von links oben nach rechts unten) (1) Kara / AdobeStock.com , (2) Soulmemoria / iStock.com, (3)
FA Wind , (4) Denis-Art / iStock.com , (5) mohamed Hassan /pixabay.com ,(6) uschi dreiucker / pixelio.de, (7)
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.
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Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der
Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er
ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.
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