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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,

die Akzeptanz für Windenergie an Land ist auf einem hohen Niveau: In der jährlichen repräsentativen Forsa-Bevölkerungsumfrage, welche die FA Wind beauftragt, gaben im Herbst 2023 mehr als 80 Prozent der Befragten an, dass die Nutzung und der Ausbau von Windenergie an Land wichtig oder sehr wichtig sind.

Erstmalig wurden von der FA Wind die Meinungsbilder von Befragten in Städten und auf dem Land verglichen. Die Gegenüberstellung zeigt: Die Unterschiede sind wesentlich geringer als dies oft angenommen wird. Zwar äußern die Menschen in ländlichen Räumen deutlich häufiger, dass sie zumindest große Bedenken hätten, falls erstmalig Windenergieanlagen in ihrem direkten Wohnumfeld errichtet würden. Gleichzeitig zeigt die Befragung aber auch, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen auf dem Land mit den jeweils vor Ort installierten Windenergieanlagen einverstanden ist.

Die FA Wind hat die Ergebnisse der Umfrage in einer 15-seitigen Analyse zusammengestellt und stellt sie auf der Website zum Download bereit.

Lesen Sie in dieser Ausgabe zu unseren neuesten Veröffentlichungen:

Hintergrundpapier zur Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte
Rechtsgutachten zum Einfluss von § 245 Abs. 3 BauGB auf Repowering-Vorhaben
Ausgabe des Rundbriefs Windenergie und Recht
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Zubau
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Natur- und Artenschutz
Zubau und Genehmigungen 2023 im Aufwind
Aktuelle Übersicht zu föderalen Verwaltungsvorschriften
Die Entwicklung der Windenergie im Jahr 2023 war von deutlichen Aufwärtstrends geprägt. Der Brutto-Zubau an Leistung überschritt die 3,5 Gigawatt-Schwelle – ein Maß das letztmalig im Jahr 2017 erreicht wurde. Zudem wurden fast 1.400 Anlagen bundesweit genehmigt – 77 Prozent mehr als im Vorjahr. Die FA Wind hat im letzten Monat hierzu eine Datentabelle zum Download bereitgestellt.
Regelmäßig recherchiert die FA Wind nach Neuerungen in Bezug auf Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen der Bundesländer zum Umgang mit natur- und artenschutzrechtlichen Aspekten bei Planung, Genehmigung und Betrieb von Windenergieanlagen. Die Recherche ist übersichtlich in einer auf der Website veröffentlichten Tabelle zusammengetragen.
Meldung
Tabelle
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Planung
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Neues Hintergrundpapier zur Feststellung nach WindBG
Vortragsfolien zur Feststellung nach WindBG jetzt downloaden
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) regelt, dass das Erreichen der Flächenziele festgestellt wird. Das Instrument Feststellung ist neu und steht daher im Fokus eines von der FA Wind herausgegebenen Hintergrundpapiers. Es klärt u.a. folgende Fragen: Wer nimmt die Feststellung vor? Welche Wirkung hat die Feststellung?
Die Vortragsfolien zur im Februar 2024 organsierten Online-Veranstaltung der FA Wind zur Feststellung über das Erreichen der Flächenziele nach § 5 WindBG sind online. Ein Reinlesen lohnt sich insbesondere für Vertreterinnen und Vertreter der Landes-,  Regional- und Bauleitplanung sowie der Landesenergieagenturen.
Hintergrundpapier
Folien
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Planung
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Akzeptanz
Flächensuche in Berlin mittels Potenzialflächenanalyse
Umfrage: Windenergie hat starken Rückhalt
Im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurde eine Potenzialflächenanalyse durchgeführt, um geeignete Flächen zur Windenergienutzung zu identifizieren. Die Analyse dient als Diskussionsgrundlage für die Entscheidungsprozesse in Senat und Abgeordnetenhaus. Die konkrete Flächenfestsetzung erfolgt durch ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans..
81 Prozent der Deutschen bewerten die Nutzung und den Ausbau von Windenergie an Land als wichtig oder sehr wichtig. Das ist ein Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die forsa im Auftrag der FA Wind im Herbst 2023 durchgeführt hat. Weitere Themen der Umfrage waren u.a. das Antwortverhalten in Stadt und Land. Die Ergebnisse der Befragung hat die FA Wind in einer 15-seitigen Analyse zusammengestellt.
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Beteiligung
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Keine Pflicht zur finanziellen Beteiligung im Bundesrecht
NRW regelt finanzielle Beteiligung verbindlich
Eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürgern nach § 6 EEG ist verfassungsrechtlich unzulässig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das BMWK im Dezember 2023 veröffentlicht hat. Hintergrund ist, dass § 6 EEG die Beteiligung an Erträgen von Windenergieanlagen lediglich freiwillig vorsieht. In der Vergangenheit gab es wiederholt Forderungen nach einem Bundesgesetz, das zur Beteiligung verpflichtet.

Im Dezember 2023 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) verabschiedet. Es regelt die verbindliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen. Ähnliche Regelungen gibt es u.a. auch in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg. 

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Recht
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Repowering: Rechtsgutachten zu Grundzügen der Planung
Rundbrief 3/2023 bespricht aktuelle Gerichtsurteile

Ein Rechtsgutachten, das die FA Wind im Dezember 2023 veröffentlicht hat, beschäftigt sich mit der Überleitungsvorschrift zum Repowering von Windenergieanlagen in § 245e Abs. 3 BauGB. Autorin Prof. Dr. Sabine Schlacke und Autor Arno Wiemann nehmen im Rahmen des Rechtsgutachtens eine juristische Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Berühren der Grundzüge der Planung“ vor und besprechen Fallkonstellationen aus der Praxis.

Die aktuelle Rundbrief-Ausgabe bespricht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur isolierten Positivplanung. Zudem stellt der Rundbrief ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, in welchem das Gericht § 13b BauGB für unionsrechtswidrig und deswegen nicht anwendbar erklärt. Darüber hinaus enthält der Rundbrief weitere wichtige Entscheidungen, z.B. aus dem Bereich des Genehmigungsrechts oder des Artenschutzes.

Rechtsgutachten
Rundbrief
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Recht
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Rückbau
Dena veröffentlicht ersten Mustervertrag für PPA
Dokumentation des Treffens zu Rückbau und Recycling

Die Marktoffensive Erneuerbare Energien der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) veröffentlichte für die Zielgruppe von kleineren Akteuren wie KMU und Stadtwerken eine Vertragsvorlage für den deutschen PPA-Markt. Das Vertragsmuster bietet die Möglichkeit, auch ohne vertiefte Kenntnisse einen Liefervertrag abzuschließen.

Die Dokumentation zum Erfahrungsaustausch Rückbau und Recycling vom 8. November 2023 ist veröffentlicht. Auf 30 Seiten fasst die FA Wind die Referate und Diskussionsbeiträge zusammen. So gelingt es, den aktuellen Wissensstand zu den technischen und rechtlichen Herausforderungen von Rückbau und Recycling von WEAs darzustellen.

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Dokumentation
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Wetterradar
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In eigener Sache
Einfluss von WEAs auf Wetterradar lässt sich minimieren
Bundesverband Solarwirtschaft und DIHK sind Mitglieder
Forschende des Projektes RIWER haben Methoden entwickelt, die den Störeinfluss von Windenergieanlagen auf Wetterradarsysteme minimieren. Radaranlagen können Störungen automatisch erkennen und rausfiltern. Das garantiert die Qualität von Unwetterwarnungen - unabhängig von Windenergieanlagen.
Die Mitgliedschaft der FA Wind wächst: Neues ordentliches Mitglied der FA Wind ist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Weiterhin ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer ein neues förderndes Mitglied. Die Geschäftsstelle freut sich auf die Zusammenarbeit.
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Mitglieder
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Willkommen im Team!
Catherine Rollet
Willkommen im Team!
Jessica Weber
Catherine Rollet ist seit Dezember 2023 Referentin Solarenergie in der Geschäftsstelle der FA Wind. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Verlagswesen und in der Solarbranche, zunächst beim PV Magazin, dann beim Deutsch-Französischen Büro für die Energiewende.
Seit Februar arbeitet Jessica Weber als Referentin Planung bei der FA Wind. Nach dem Studium der Umweltplanung an der TU Berlin war sie in der Verbandsarbeit für Erneuerbare und Naturschutz tätig. Seit 2021 promoviert sie zur Mehrzieloptimierung bei der Standortsuche für Erneuerbare an der TU Berlin.
Team
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Ausgabe März 2024

Bildquellen (von links oben nach rechts unten):

(1) Markus Distelrath / pixabay.com, (2) Karsten Wurth / unsplash, (3) FA Wind, (4) Myriam Jessier / unsplash, (5) Jonas Tebbe / unsplash, (6) FA Wind,  (7) Lutz Peter / pixabay.com, (8) Zbynek Urival / unsplash, (9) uschi dreiucker / pexelio (10) Gerd Altmann / pixabay.com, (11) M ichael Fortsch /unsplash, (12) FA Wind, (13) Nico146 / pixabay.de, (14) charlesdeluvio / unsplash, (15) Studio Monbijou, Berlin, (16) Studio Monbijou, Berlin


Unser kostenloser Newsletter erscheint regelmäßig mit wichtigen Informationen zur Windenergie an Land. Er enthält aktuelle Berichte und Hinweise rund um wissenschaftliche, politische, rechtliche und technische Neuigkeiten. Alle Beiträge wurden sorgfältig recherchiert, damit verbundene Hinweise und Empfehlungen sind nach bestem Wissen ausgesucht, zusammengestellt und ausgeführt. Dennoch wird keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.  


Impressum
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de

Rechtsform  
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.

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