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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung im Juli 2024 ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicher am selben Standort beschlossen. Die aktuelle Fassung enthält vor allem Korrekturen und Klarstellungen gegenüber desim April 2024 veröffentlichten ersten Entwurfs. Um den Ausbau von Wind- und Solarenergie noch weiter zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung auf die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, verkürzte Genehmigungszeiten und die Mehrfachnutzung von Flächen. Der Beginn der Beratungen über den Entwurf in Bundestag und Bundesrat wird für September erwartet. Für die Sommerpause lohnt sich ein Blick in unsere neuen Publikationen: So klärt ein Hintergrundpapier ob Gemeinden, die Betreiber der Windenergieanlagen sind, sich selbst Zuwendungen nach §6 EEG zahlen können. Eine Dokumentation zeigt, welchen Mehrwert die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung haben kann. Lesen Sie in dieser Ausgabe zu unseren neuesten Veröffentlichungen:
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Datenanalyse zur Windenergie im ersten Halbjahr 2024
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Rundbrief Windenergie und Recht 2/2024 |
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Kommunalbefragung zur Anwendung von § 6 EEG
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Zubau
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Recht |
Spitzen-Halbjahr für neue Windenergie-Genehmigungen
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Rundbrief Windenergie und Recht 2/2024 veröffentlicht
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Ein starkes erstes Halbjahr 2024 für die Windenergie: Mit 5.021 Megawatt genehmigter Leistung in 900 neuen Anlagen verzeichnet Deutschland ein Rekordergebnis. Nordrhein-Westfalen führt mit 1.312 MW den Ländervergleich an, gefolgt von Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Trotz der positiven Genehmigungszahlen bleibt der Brutto-Zubau unter Vorjahresniveau.
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Die im Juli veröffentlichte Ausgabe bespricht fünf Gerichtsentscheidungen aus den Bereichen Planungs- und Genehmigungsrecht sowie Verwaltungsrecht. Diskutiert wird u.a. ein wichtiges Revisionsurteil des BVerwG zur Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG als Rechtsgrundlage für nachträgliche Anordnungen zur Durchsetzung artenschutzrechtlicher Nebenbestimmungen.
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Natur- und Artenschutz
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Kompaktwissen Windenergie und Artenschutz aktualisiert
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Fortsetzungsstudie zum Schutz von Brutvögeln veröffentlicht
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Der Ausbau der Windenergie ist essenziell für die Energiewende, gleichzeitig gilt es, gefährdete Tierarten zu schützen. Die aktualisierte Publikation "Kompaktwissen Windenergie und Artenschutz" der FA Wind und Solar bietet wertvolle Einblicke in diese Thematik. Sie behandelt, welche Schutzmechanismen für Vögel und Fledermäuse existieren. Zudem werden Fragen zu den rechtlichen Vorgaben beantwortet.
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Das neue Raumnutzungs-Kollisionsrisikomodell (RKR) verbessert die Beurteilung der Kollisionsrisiken von Brutvögeln mit Windenergieanlagen. Das Modell wurde vom Bundesamt für Naturschutz beauftragt und ist derzeit für den Rotmilan verfügbar. Es kann für andere Arten wie Weißstorch oder Seeadler angepasst werden. Die rechtliche Verankerung und eine transparente Dokumentation stehen noch aus, um die Anwendungsreife zu gewährleisten.
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Prüfrahmen für Vogelschutzsysteme
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Abonnieren Sie den Rundbrief Windenergie und Artenschutz
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Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland Mindestanforderungen für Antikollisionssysteme (AKS) an Windenergieanlagen entwickelt. Dieser Prüfrahmen basiert auf einem Forschungsprojekt und legt klare Standards für die Entwicklung, Validierung und Prüfung von AKS fest. Er dient Herstellern als Orientierungshilfe und erleichtert Behörden die Genehmigung von Antikollisionssystemen.
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Im zweimal jährlich erscheinenden Rundbrief stellt die FA Wind und Solar die Ergebnisse des Runden Tisches Windenergie und Artenschutz zusammen. An dieser Veranstaltung nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Verbänden, Gutachter- und Projektbüros sowie der Wissenschaft teil. Sie tauschen sich aus über Neuigkeiten und Erfahrungen.
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Planung
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Verbundprojekt MENTOR: Nutzung von Windflächen
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Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der RED III
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Ziel des Projektes MENTOR ist es, Methoden zur Bewertung ausgewiesener Flächen für Windenergie zu entwickeln. Sie sollen helfen, Restriktionen zu erkennen. Das Fraunhofer IEE, die Universität Kassel und die FA Wind und Solar arbeiten in einem 2,5-jährigen Projekt an der Analyse von Hemmnissen und der Erstellung von Szenarien. Ein interaktiver Online-Atlas wird die Ergebnisse für die Öffentlichkeit zugänglich machen. |
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III beschlossen, um den Ausbau von Windenergie an Land und Solarenergie zu beschleunigen. Der Entwurf sieht die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor, in denen Projekte schneller genehmigt werden sollen. In dem Entwurf
sind darüber hinaus verkürzte Genehmigungszeiten und die Mehrfachnutzung von
Flächen angelegt.
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Photovoltaik |
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Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen
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Doppelnutzung von Flächen in NRW
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Das EEG 2023 hat naturschutzfachliche Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen eingeführt, um die Biodiversität zu fördern und die Akzeptanz zu steigern. Ein neuer Leitfaden des BMWK gibt praktische Hinweise zur Anwendung und Überprüfung dieser Kriterien, die für die Förderfähigkeit von Anlagen entscheidend sind. Betreiber müssen mindestens drei von fünf Kriterien erfüllen, darunter Flächendeckungsgrad und biodiversitätsfördernde Maßnahmen. Der Leitfaden erklärt auch, wie Nachweise erbracht werden können. Besondere Anlagen wie Agri-PV sind ausgenommen.
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Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE NRW) hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Doppelnutzung von Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen untersucht. Das Gutachten beantwortet planungsrechtliche Fragen und bietet Praxishinweise für Kommunen. Der Landesentwicklungsplan in NRW sieht vor, dass Photovoltaikanlagen auf Freiflächen bevorzugt in Windenergiegebieten realisiert werden. Das Gutachten soll Kommunen bei der Planung solcher Vorhaben unterstützen. |
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Teilhabe
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Praktische Umsetzung des § 6 EEG 2023
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Clearingstelle EEG|KWKG: Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023
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Wie werden Kommunen finanziell an Windenergieanlagen beteiligt? Dazu hat die FA Wind und Solar im ersten Quartal 2024 eine repräsentative, bundesweite Kommunalbefragung durch forsa durchführen lassen. An ihr nahmen 1.655 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister teil. Demnach ist die Regelung - § 6 EEG 2023 – in der Praxis angekommen. Die Ergebnisse der Kommunalbefragung stellt die FA Wind und Solar ausführlich in einem Ergebnisbericht dar. |
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat eine Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023 veröffentlicht, um offene Fragen zur kommunalen Beteiligung zu klären. Sie bietet Klarheit zur Anwendung auf Bestandsanlagen, dem Radius von 2.500 Metern um Windenergieanlagen, zeitlichen Vorgaben für Erstattungsansprüche und Fragen zur Verjährung. Die FA Wind und Solar war an der Erstellung beteiligt. Details zur fiktiven Strommenge wurden ausgeklammert, um zukünftige gesetzgeberische Klarstellungen nicht vorwegzunehmen. |
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Teilhabe
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Beteiligung
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Kommunaler Betrieb von Windenergieanlagen
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Erfolgsfaktoren für Öffentlichkeitsbeteiligung
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Ein Hintergrundpapier untersucht die rechtlichen Möglichkeiten für Gemeinden, Zuwendungen nach § 6 EEG 2023 für sich selbst zu leisten, wenn sie Betreiber der Windenergieanlagen sind. Es klärt, ob eine Gemeinde, die Windkraftanlagen selbst betreibt, sich aus den Erlösen der Stromvermarktung finanzieren kann. Da es zu diesem Thema bisher kaum Rechtsprechung oder Literatur gibt, bietet das Papier eine erste juristische Einschätzung. Die Autoren nehmen Bezug auf relevante Rechtsformen und erörtern deren Einfluss auf die praktische Umsetzung. | In welchem Umfang betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zum Tragen kommen, hat die Stiftung Umweltenergierecht untersucht. Bei 94 Prozent der zwischen 2014 und 2019 bundesweit zugelassenen Anlagen werden Abschaltauflagen im Genehmigungsbescheid festgeschrieben. Die Beschränkungen zum Schutz bedrohter Vogel- und Fledermausarten sowie vor Lärm und Turbulenzwirkungen nahmen im Untersuchungszeitraum tendenziell zu. Auch einen Anstieg der Abschaltauflagen von Nord nach Süd stellte das Forscherteam fest.
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In eigener Sache
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Willkommen im Team! Anne-Kathrin Pauly
Seit Juni 2024 arbeitet Anne-Kathrin Pauly als Rechtsreferentin Solar bei der FA Wind und Solar. Zuvor arbeitete die Volljuristin vier Jahre bei einem Unternehmen, das EE-Anlagen projektiert und deren technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt.
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Vernetzen Sie sich mit uns via Linkedin!
Auf der Plattform Linkedin informieren wir regelmäßig über unsere Arbeitsergebnisse. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in Austausch zu treten. Uns ist dabei wichtig, dass dieser Dialog stets respektvoll und höflich gestaltet ist.
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Ausgabe August 2024
Bildquellen (von links oben nach rechts unten):(1) Markus Distelrath / pixabay.com, (2) Gerd Altmann / pixabay.com, (3)
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind-solar.de.
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Impressum
Fachagentur zur Förderung einer natur- und umweltverträglichen Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T +49 30 64 494 60-60
post[at]fa-wind-solar.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung einer natur- und umweltverträglichen Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er
ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.
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