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EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,

mit der Entscheidung des Bundesrates vom 3. Juli 2020 ist das Thema bundeseinheitlicher Mindestabstand von Windenergieanlagen vom Tisch. Die Bundesländer haben nun künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von maximal 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen festzulegen.

Lesen Sie in dieser Ausgabe die weiteren Themen:
FA Wind startet Forschungsprojekt INFO
Neuer Rundbrief Windenergie und Recht erschienen
Aufruf: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesucht!
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Zubau
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Akzeptanz
Windausbau kommt nicht recht in Fahrt
Schweigende Mehrheit für Energiewende aktivieren
Zwar wurden in den ersten sechs Monaten deutlich mehr Windenergieanlagen in Betrieb genommen als im Vergleichszeitraum 2019, dennoch ist das diesjährige Halbjahr das zweitschwächste innerhalb der letzten 15 Jahre: 186 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 587 Megawatt nahmen bis Ende Juni den Betrieb auf. Auch die Genehmigungssituation hat sich im ersten Halbjahr gegenüber 2019 deutlich verbessert: 292 Windturbinen mit 1.179 MW Gesamtleistung wurden bis Ende Juni bundesweit genehmigt.
Die Energiepolitik müsse die Akzeptanzpolitik ins Zentrum stellen – sonst scheitere die Energiewende. So lautet ein zentrales Ergebnis des vom Büro l‘energy erarbeiteten und von Agora Energiewende veröffentlichten Impulspapiers. Gleichzeitig solle sich die Politik inhaltlich nicht an der kleinen Gegnerschaft abarbeiten, sondern vielmehr die Unterstützung der schweigenden Mehrheit adressieren. Agora benennt in dem Papier fünf Handlungsfelder und untersetzt diese mit konkreten Maßnahmen.
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Planung und Genehmigung
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Kommunikation
Forschungsprojekt TypoGen abgeschlossen 
Forschungsprojekt INFO gestartet
Die FA Wind hat ihr Kooperationsprojekt „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen - Bestandsaufnahme zu den Restriktionen für typenunabhängige Genehmigungen zur Erhöhung der Flexibilität beim Ausbau der Windenergie“ - kurz TypoGen - mit der Stiftung Umweltenergierecht erfolgreich zu Ende gebracht. Der Abschlussbericht liegt nun vor. Darin werden die Machbarkeit sowie Vor- und Nachteile einer typenoffenen Genehmigung für WEA aufgezeigt. Auf Anfrage per Mail an post[at]fa-wind.de erhalten Sie gerne ein kostenloses Leseexemplar.
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums arbeitet die FA Wind im Forschungsprojekt INFO zu innovativen, bedarfsgerechten Informationsformaten rund um Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit am Beispiel der Windenergienutzung. In den kommenden zwei Jahren werden auf die Bedürfnisse von Kommunen und Bürgern abgestimmte, für unterschiedliche Situationen passende Kommunikationsformate identifiziert, aufbereitet und weiterentwickelt. Denkbar sind bspw. Vorschläge für Onlineangebote, Lernspiele, Dialogmöglichkeiten oder Veranstaltungsformate.
Abschlussbericht
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Natur- und Artenschutz
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Vogelkollisionen mit technischen Lösungen mindern
Erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesucht
In einer gemeinsamen Publikation haben das Bundesamt für Naturschutz, das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende und die FA Wind den aktuellen Stand des Wissens zu Detektionssystemen zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen zusammengefasst. Die Zusammenstellung bietet eine Grundlage für die weitere Diskussion der fachlichen Anforderungen und für weitere Schritte zur Einführung der Systeme in die Praxis.
Die FA Wind wird in einer Good Practice-Broschüre gute Beispiele für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A&E-Maßnahmen) vorstellen, die im Rahmen von Windenergievorhaben umgesetzt werden. Für ein Mitwirken bewerben können sich Akteure, die an der Planung und Umsetzung von A&E-Maßnahmen beteiligt sind, also bspw. Vertreterinnen und Vertreter von Projektentwicklern und Anlagenbetreibern, Landschaftsplanungsbüros, Gemeinden oder Naturschutzverbänden. Frist ist der 11. September 2020.
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Save the Date
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Wertschöpfung
Webinar: Perspektiven auf Klimakommunikation
Erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor
Die FA Wind widmet sich am 15. Oktober 2020 ab 10 Uhr dem Thema Klimakommunikation. In vier Vorträgen und einer Diskussionsrunde stellen wir Fragen nach Möglichkeiten guter Projekt-Kommunikation und Windenergieberichterstattung, wirksamen Framing-Strategien und kluger Unterhaltung. Die Zoom-Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten aus zivilgesellschaftlichen Verbänden und an klimaengagierte Mitarbeitende aus den Bereichen Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die für eine sozialverträgliche Energiewende einstehen.
Das Umweltbundesamt hat sich u. a. mit der Anzahl der Beschäftigten im Bereich der erneuerbaren Energien befasst. Im Jahr 2018 deren Zahl bei ca. 300.000. Am stärksten vertreten war hierbei die Windenergie, welche mit ca. 120.000 Arbeitnehmern rund ein Drittel stellt. Insgesamt hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Windenergie laut Umweltbundesamt von 2000 bis 2016 von ca. 45.000 auf rund 160.000 nahezu vervierfacht. Seitdem geht diese Zahl jedoch kontinuierlich zurück.
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Indikator
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Befeuerung
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Recht
Zweites Festlegungsverfahren zur BNK
Rundbrief Windenergie und Recht 2/2020
Mit der Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung soll das dauerhafte nächtliche Blinken von Windenergieanlagen bald beendet werden. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr die Ausstattungspflicht auf den 1. Juli 2021 festgelegt. Nun prüft sie aktuell erneut eine Fristverschiebung und damit die Frage, ob in ausreichendem Maße BNK-Systeme innerhalb der gegebenen Frist am Markt verfügbar sind und in welchem Umfang sie bis zur Frist flächendeckend eingebaut werden können.
Am 27. Mai 2020 fand der Runde Tisch Windenergie und Recht zum 16. Mal statt. In diesem Rahmen haben Juristen und Planer erneut aktuelle Entscheidungen rund um die Windenergie diskutiert und die Ergebnisse im Rundbrief 2/2020 zusammengefasst. Alle Entscheidungsbesprechungen finden Sie zudem in unserer Datenbank zur Rechtsprechung. Der Rundbrief erscheint 2-3 Mal jährlich und kann hier kostenfrei abonniert werden.
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Rundbrief


Bildquellen (von links nach rechts)

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Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
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T 49 30 64 494 60-60
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