Verpflichtung zur kommunalen Teilhabe ist nicht möglich

19.12.2023

BMWK veröffentlicht Rechtsgutachten zu § 6 EEG 2023.

Am 15. Dezember 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Kment, in welchem dieser unterschiedliche Fragestellungen rund um die Ausgestaltung der kommunalen Teilhabe in § 6 EEG 2023 untersucht.

Nach der derzeitigen Regelung des § 6 EEG 2023 sollen Betreiber von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen betroffene Gemeinden finanziell an diesen Anlagen beteiligen. Eine Pflicht besteht hierzu jedoch nicht. Eine verpflichtende Ausgestaltung der Norm auf Bundesebene wurde bisher insbesondere wegen finanzverfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Jedoch wurde die Bundesregierung durch den Bundestag aufgefordert, erneut zu prüfen, ob eine weitergehende kommunale Teilhabe in § 6 EEG 2023 nicht doch möglich ist. Im Folgenden wurde Herr Prof. Dr. Martin Kment LL.M. (Universität Augsburg - Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht) durch das BMWK beauftragt, in einem Rechtsgutachten unterschiedliche Fragestellungen zu einer rechtlichen Zulässigkeit einer verpflichtenden Ausgestaltung auf Bundes- oder Landesebene zu untersuchen sowie eine Zweckbindung zu analysieren. Das nun vorliegende Gutachten geht auf 100 Seiten auf diese Fragestellungen ein. Insgesamt ist vorwegzunehmen, dass Herr Prof. Dr. Kment zu dem wichtigen Ergebnis kommt, dass eine verpflichtende Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG auf Bundesebene verfassungsrechtlich unzulässig wäre und der Bund keine konkrete Zweckverwendung den von der Abgabe profitierenden Kommunen vorschreiben darf.

Das BMWK wird aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens von einer Verpflichtung in § 6 EEG 2023 absehen.

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